Ausbeutung von Hausangestellten durch Diplomaten
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Angehörige des diplomatischen Corps behandeln ihre Hausangestellten mitunter wie Leibeigene. Das berichtete zuletzt Spiegel Online in einem Artikel vom 27.6.2011. Das Arbeitsgericht Berlin hatte nun über einen Fall zu entscheiden, bei dem es um Ansprüche einer Hausangestellten eines Diplomaten auf Vergütung und Schmerzensgeld ging. Die Hausangestellte soll unter ausbeuterischen Bedingungen zur Arbeitsleistung gezwungen worden sein; auch sei es zu tätlichen Übergriffen gekommen. Als Klägerin ist in diesem Verfahren die bekannte Arbeitsrechtlerin Frau Prof. Dr. Heide Pfarr aufgetreten, die sich die Ansprüche der Hausangestellten hat abtreten lassen. Frau Pfarr ist Wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts und Geschäftsführerin der Hans-Böckler-Stiftung. Erfolg war ihrer Klage jedoch nicht beschieden (ArbG Berlin (Urteil vom 14. Juni 2011, Aktenzeichen 36 Ca 3627/11). Das Arbeitsgericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen, weil der Diplomat nach § 18 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) der deutschen Gerichtsbarkeit nicht unterworfen sei. Die Immunität von Mitgliedern der diplomatischen Missionen bestehe gerade auch in Fallgestaltungen, in denen es zu Rechtsverletzungen gekommen sein soll. Ob die geltend gemachten Ansprüche gegen den Diplomaten tatsächlich bestehen, könne daher nicht untersucht werden. Das ist in der Tat unbefriedigend und wohl auch noch nicht das letzte Wort. Spiegel Online berichtet, dass der Hamburger Rechtsanwalt Klaus Bertelsmann und das Deutsche Institut für Menschenrechte die Diplomaten-Immunität bei Menschenrechtsverstößen juristisch angreifen wollen, wenn nötig durch alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. "Die Menschenrechte sind auch völkerrechtlich ein höheres Gut als die Diplomaten-Immunität", sagt Anwalt Bertelsmann.