Ist "andersrum" mutwillig?
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Sabrina (7) lebt bei ihrer Mutter.
Der Vater kümmert sich nicht.
Jetzt stellt die Mutter den Antrag, den Vater zu verpflichten, alle 14 Tage mit Sabrina Umgang zu haben (die Modalitäten werden im Einzelnen ausgeführt).
Dafür beantragt sie Verfahrenskostenhilfe und - natürlich - die Beiordnung eines Anwalts.
VKH kann nur bewilligt werden, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht mutwillig erscheint (§§ 76 I FamFG, 114 S. 1 ZPO).
Mutwilligkeit soll nach allgemeiner Ansicht z.B. dann vorliegen, wenn ein Selbstzahler das Verfahren wegen Sinnlosigkeit unterlassen würde.
Hätte Sabrinas Mutter das Verfahren auch dann eingeleitet, wenn sie es selbst bezahlen müsste?