OLG Naumburg: Neffe erbt nur aufgrund einer Kopie eines Testamentes
Gespeichert von Dr. Claus-Henrik Horn am
In einem Ausnahmefall erkannte das OLG Naumburg die Erbfolge nur anhand einer Kopie eines Testamentes an und beschloß die Alleinerbschaft des Neffen der vorverstorbenen Ehefrau des Verstorbenen (29.03.2012 – Az. 2 Wx 60/11). Grundsätzlich ist das Original des Testamentes erforderlich, da der Verstorbene es schließlich durch Zerreißen widerrufen haben könnte. Doch der Neffe hatte Glück: Seine Ehefrau überzeugte das Gericht durch ihre glaubwürdige Zeugenaussage, dass das Testament gültig sei.
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei kopierten Testamente strenge Anforderungen zu stellen sind, damit diese anerkannt werden. Solche Fälle sind ganz selten.
Den Stein ins Rollen brauchte übrigens die Ehefrau des dann alleinerbenden Neffens: In einer Fernsehzeitschrift las sie von einer entsprechenden Gerichtsentscheidung. 10 Jahre nach dem Erbfall – der Neffe hatte sich wegen der Kopie keinerlei Hoffnung gemacht - stellte er dann doch einen Erbscheinsantrag – mit überraschendem Erfolg. Das stärkte die Glaubwürdigkeit der Zeugin für das OLG: Der Erbe hätte bei einem beabsichtigtem Erbbetrug nicht 10 Jahre gewartet.