2 x Zwillinge
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
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Aus der 20-jährigen Ehe der Beteiligten sind 2 Zwillingspaare, also insgesamt 4 Kinder, hervorgegangen. Die Zwillinge sind jetzt 17 bzw. 9 Jahre alt.
Muss die Mutter, bei der die Kinder leben, vollschichtig arbeiten?
Nein, sagt das OLG Hamm, eine 2/3 Arbeitsstelle genügt den Anforderungen:
- Auch Neunjährige bedürfen bei den Hausaufgaben, der Organisation der Mahlzeiten und der Freizeit der Betreuung durch einen Elternteil.
- Eine Ganztagesbeschulung bis 16.00 Uhr läuft den Interessen der Kinder dann zuwider, wenn zuvor ein langjähriger, erbitterter Streit der Eltern um das Sorge- und Besuchsrecht geführt wurde. Die Fremdbetreuungsfähigkeit kann in diesem Fall gegenüber gleichaltrigen, in einem intakten Familienumfeld aufwachsenden Kindern eingeschränkt sein.
- Das Betreuungsbedürfnis der jüngeren Zwillinge mit der sich hierdurch ergebenden Belastung - auch in zeitlicher Hinsicht - für die Antragsgegnerin wird durch das Zusammenleben mit den beiden 17-jährigen Zwillingen noch gesteigert. Letztere sind zwar für sich genommen nicht mehr als betreuungsbedürftig anzusehen; die sich aus dem Zusammenleben ergebenden Spannungen, Unruhe und divergierenden Interessen wirken sich aber zur Überzeugung des Senats auch als Belastung bei der Betreuung der beiden neunjährigen Zwillinge aus.
OLG Hamm: Beschluss vom 31.08.2012 - II-3 UF 265/11
PS: Zu den Zwillingsgeburten kam es durch jeweils langwierige Fertilitätsbehandlungen des Vaters. Nach einer erneuten Fertilitätsbehandlung hat nun auch seine neue Frau ein Kind geboren.