Gesetz zur Entgeltgleichheit von Frauen und Männern: Experten uneins
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag hatte vergangenen Mai den Entwurf eines "Gesetzes zur Durchsetzung des Entgeltgleichheitsgebots für Frauen und Männer" in das Parlament eingebracht (BT-Drucks. 17/9781). Der Entwurf ist am 18.02.2013 im Ausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend beraten worden. Der Ausschuss hatte mehrere Sachverständige geladen.
Wie kaum anders zu erwarten, erzielten die Sachverständigen keine Einigkeit darüber, ob sich die Lohnunterschiede von Frauen und Männern in Deutschland durch das geforderte Entgeltgleichheitsgesetz in der Praxis minimieren lassen.
Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern beträgt in Deutschland durchschnittlich 22%
Weitgehende Einigkeit, so berichtet der Pressedienst des Deutschen Bundestages, habe allerdings über die Fakten geherrscht, die Martin Beck vom Statistischen Bundesamt in seiner schriftlichen und mündlichen Stellungnahme am 18.02.2013 präsentiert habe. So verdienten Frauen in Deutschland durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer. Dieser Wert, der sogenannte „Gender Pay Gap“, habe sich seit 1995 im Wesentlichen nicht verändert und liege deutlich über dem Durchschnitt von 16,2 Prozent in der Europäischen Union. Die Gründe für die Verdienstunterschiede seien vielfältig. Zum einen ergriffen Frauen häufiger schlechter bezahlte Berufe, stiegen auf der Karriereleiter nicht so weit nach oben, seien häufiger teilzeitbeschäftigt oder im Niedriglohnsektor tätig und seien vor allem häufiger von Karriereunterbrechungen – beispielsweise durch Schwangerschaft und Elternzeit – betroffen als Männer. Rechne man diese Faktoren heraus, so ergibt sich nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamts immer noch ein Gehaltsunterschied von acht Prozent.
Fast alle Expertinnen und Experten fordern verbesserte Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Gegen den Gesetzentwurf sprachen sich Vertreterinnen und Vertreter der BDA, des DIHK, des Instituts der Deutschen Wirtschaft, des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts sowie der Rechtswissenschaftler Martin Franzen (LMU München) aus. Dem Pressebericht zufolge bemängelten sie u.a. einen zu hohen bürokratischen Aufwand und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten, die durch die Einrichtungen von betriebsinternen Überprüfungen entstehen würde. Zudem kritisierten sie, dass ein solches Gesetz einen Eingriff in die Tarifautonomie darstellen würde. Sinnvoller wäre es, die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen zu verändern, um Karriereunterbrechungen für Frauen möglichst kurz zu halten.
Demgegenüber unterstützten Vertreterinnen des DGB, des Deutschen Juristinnenbundes und die Rechtswissenschaftlerin Heide Pfarr den Antrag der SPD. Trotz aller Zusagen der Wirtschaft seien die Entgeltunterschiede seit Jahrzehnten unverändert hoch. Es sei deshalb an der Zeit, gesetzliche Schritte einzuleiten. Auch sie unterstützten die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Frauen in der Arbeitswelt. Dies sei jedoch kein Argument gegen weitere gesetzliche Vorgaben.
Die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sind hier dokumentiert.