Rente mit 63 macht Probleme bei der Altersteilzeit
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Im Zuge der Absenkung der Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte auf 63 Jahre zum 1.7.2014 (RV-Leistungsverbesserungsgesetz) stellt sich für Arbeitnehmer in Altersteilzeit ein besonderes Problem: Viele Tarifverträge sehen vor, dass das Altersteilzeitverhältnis (Freistellungsphase) automatisch endet, wenn der Arbeitnehmer abschlagsfrei Rente beanspruchen kann. Die bisherigen Verträge waren aber mit der Altersgrenze 65 kalkuliert, jetzt kann die Rente schon 2 Jahre früher beansprucht werden. Dadurch tritt im Altersteilzeitverhältnis ein sog. "Störfall" ein: Dem Arbeitnehmer wird die (niedrigere) Rente aufgedrängt, obwohl er nach dem Altersteilzeitvertrag noch zwei Jahre das höhere Arbeitsentgelt nebst Aufstockungsbeträgen zu beanspruchen hätte.
Der Gesetzgeber hat das Problem zwar (mit Nachhilfe der Gewerkschaften) gesehen, aber nur halbherzig gelöst. In das Altersteilzeitgesetz wird jetzt mit § 15h ATG eine Vertrauensschutzregelung eingefügt. Diese bestimmt aber lediglich, dass der Arbeitgeber die Aufstockungsleistungen weiter von der Bundesagentur für Arbeit ersetzt erhält, wenn er sie trotz eines Anspruchs auf eine ungeminderte Rente ab 63 Jahren weiterhin an den Arbeitnehmer zahlt. Ob er den Vertrag aber weiter laufen lässt, bleibt den Vertragsparteien überlassen. Die Vorschrift greift nicht in bestehende einzel- oder kollektivvertragliche Regelungen ein. § 15h ATG setzt hier nur ein „Signal für die Vertragsparteien“, ihre Vereinbarung an die neue Rechtslage anzupassen: „Altersteilzeitfälle sollten auch dann bis zum vereinbarten Ende laufen können, wenn in vertraglichen Vorschriften eine vorzeitige Beendigung der Altersteilzeit vorgesehen ist, sobald ein Anspruch auf eine ungeminderte Rente besteht“ (BT-Drucks. 18/1489 S. 26). Die Anpassung der Verträge erfolgt aber nicht kraft Gesetzes. Hier müssen die Tarifvertrags-, Betriebs- und Arbeitsvertragsparteien sehr schnell (nämlich im Laufe dieses Monats) eine Lösung finden.