Und sie kommt doch – die Mietpreisbremse
Gespeichert von Dr. Klaus Lützenkirchen am
Im Bundestagswahlkampf 2013 hatten die Regierungsfraktionen übereinstimmend die Einführung einer Mietpreisbremse angekündigt. Damit sollte der vielerorts beklagte Anstieg der Mietpreise bekämpft werden.
Ein erster Entwurf aus dem BMJ stieß auf politische Kritik und wurde nachgebessert. Der nun vorliegende Regierungsentwurf ist seit September 2014 auf dem politischen Weg durch den Bundestag. Hier fand am 3.12.2014 die Anhörung der Experten statt. Bei der Mietrechtsreform 2001 wurde über die Anhörung der Experten bereits vor deren Beendigung eine positive Presseerklärung herausgegeben (“Experten begrüßen die Mietrechtsreform…“). Zum Glück hat die Pressestelle des Bundestages am 3.12.2014 gewartet, bis die Anhörung zu Ende war.
Denn die Experten übten in der Sache offensichtlich so fundierte Kritik, dass der Rechtsausschuss Nachbesserungsbedarf sieht (http://www.bundestag.de/presse/hib/2014_12/-/344044). Insbesondere die Anknüpfung an die ortsübliche Miete wird jedenfalls für die Gemeinden als nicht sachgerecht angesehen, in denen kein qualifizierter Mietspiegel besteht. In der Tat würde damit dem Mieter ein ganz erhebliches Prozessrisiko aufgebürdet. Denn wenn kein qualifizierter Mietspiegel besteht, müsste die ortsübliche Vergleichsmiete letztlich durch einen Sachverständigen ermittelt werden. Dies verursacht Kosten zwischen 1.500 und 2.000 €.
Ob das Bestellerprinzip allerdings fällt, ist zweifelhaft.
Jedenfalls bleibt abzuwarten, wie die erkannten Probleme behoben werden sollen. Sicher ist nur, dass es sich diese Bundesregierung nicht leisten kann, die Mietpreisbremse nicht zu realisieren.