Der Klaps auf den Po und der Papst
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Anlässlich der Generalaudienz am vergangenen Mittwoch sprach Papst Franziskus über die Rolle des Vaters in der Familie. Vom Redetext abweichend – und aus diesem Grund erreichte die Debatte die meisten Medien mit einem Tag Verzögerung - brachte der Papst Folgendes vor:
„Ein guter Vater versteht es zu warten und zu vergeben, aus der Tiefe seines Herzens. Natürlich weiß er aber auch mit Entschlossenheit zu korrigieren: er ist kein schwacher, nachgiebiger, sentimentaler Vater. Der Vater, der es versteht zu korrigieren, ohne zu erniedrigen, ist derselbe, der Schutz gebietet, ohne sich zu schonen. [In freier Rede fährt der Papst fort:] Einmal habe ich in einer Versammlung mit Ehepaaren einen Vater sagen hören: „Hin und wieder muss ich meine Kinder ein wenig schlagen, aber nie ins Gesicht, um sie nicht zu erniedrigen.“ Wie schön! Er hat Sinn für die Würde. Er muss strafen, aber er tut es gerecht, und geht voran.“
(zitiert nach Radio Vatikan)
Dazu § 1631 BGB
(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Anscheinend unterscheidet das deutsche Gesetz nicht zwischen entwürdigenden und nicht entwürdigenden körperlichen Bestrafungen. Jede körperliche Bestrafung ist entwürdigend („und anderen… “) und damit unzulässig.