ArbG Berlin entscheidet zugunsten rumänischer Bauarbeiter
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Glanz und Elend von Berlin neuestem Einkaufszentrum „Mall of Berlin“: Mit edlem Ambiente wirbt die „Mall of Berlin“ seit Herbst vergangenen Jahres um Kunden. Beim Bau des Einkaufszentrums soll es hingegen weniger edel zugegangen sein. Offenbar ist insbesondere zahlreichen rumänischen Bauarbeitern der Lohn vorenthalten worden. Dies hat sogar zu öffentlichen Protesten und nun auch zu arbeitsgerichtlichen Verfahren geführt. Vor dem Arbeitsgericht Berlin (Urteile vom 10.4.2015, Az 14 Ca 3749/15 und 14 Ca 3752/15) haben nun zwei Kläger einen Etappensieg errungen. Nach Medienberichten (Tagesspiegel, Spiegel-Online) erließ das Berliner Arbeitsgericht in einer nur wenige Minuten dauernden Verhandlung ein Versäumnisurteil, da von Seiten der beklagten Baufirma niemand erschienen war. Sollte es rechtskräftig werden, wäre die verklagte Firma zur Zahlung der verlangten Löhne in Höhe von 1200 beziehungsweise 4400 Euro verpflichtet. Ein Versäumnisurteil setzt immerhin die Schlüssigkeit der Klage voraus, kann allerdings durch einen Einspruch zu Fall gebracht werden. Laut der Gewerkschaft Freie Arbeiterunion (FAU) Berlin waren für den Bau Hunderte Arbeiter aus Rumänien für weniger als sechs Euro pro Stunde eingestellt worden. Selbst dieser geringe Lohn sei aber nicht vollständig ausgezahlt worden. Zudem seien den Arbeitern „völlig unzureichende und überteuerte Unterkünfte gestellt“ worden, zitiert die FAU einen Arbeiter. Verantwortlich für den Lohnbetrug sind nach Gewerkschaftsangaben zwei Subunternehmen. Der frühere Generalunternehmer ist nach Medienberichten mittlerweile insolvent. Am 14. und 20. April sind Gütetermine für weitere Arbeiter geplant.