Kostenfestsetzungsantrag nach mehr als zehn Jahren
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Mehr als zehn Jahre nach der ergangenen Kostengrundentscheidung, mit der der Partei die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt worden waren, beantragte der Prozessgegner die Kostenfestsetzung. Nach dem OLG Koblenz, Beschluss vom 8.3.2016 - 14 W 102/16 ist gleichwohl eine Verwirkung des Kostenfestsetzungsanspruchs nicht eingetreten. Diese setze neben dem Zeitmoment ein Umstandsmoment voraus, und dieses wiederum setze einerseits ein vom Kostengläubiger verursachtes Vertrauen voraus, dass der Anspruch nicht mehr geltend gemacht werde, andererseits eine darauf beruhende Vermögensdisposition des Kostenschuldners.