Schuldbeitritt bei einer Vergütungsvereinbarung
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Der BGH hat im Urteil vom 12.5.2016 - IX ZR 208/15 - sich mit den Formerfordernissen für einen Schuldbeitritt zu einer Vergütungsvereinbarung beschäftigt. Nach dem BGH gelten die Formerfordernisse des § 3 a I RVG grundsätzlich auch für einen Schuldbeitritt zu einer Vergütungsvereinbarung, allerdings gehört der Schuldbeitritt nicht zu den „anderen Vereinbarungen“ nach § 3 a I 2 RVG, die von der Vergütungsvereinbarung deutlich abgesetzt sein müssen. Auch dass der fehlende Hinweis nach § 3 a I 3 RVG den Vergütungsanspruch des Anwalts unberührt lässt, hat der BGH in diese Entscheidung zutreffend geurteilt.