Doppelte Vergütung per AGB!
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Mit der Frage, ob die Vereinbarung eines Mindesthonorars in Höhe des 2-fachen der gesetzlichen Gebühren durch allgemeine Geschäftsbedingung möglich ist, hat sich das OLG München im Urteil vom 30.11. 2016 - 15 U 1298/16 Rae-befasst; es kam zu dem Ergebnis, dass die Vereinbarung des 2-fachen der gesetzlichen Vergütung als Honoraruntergrenze durch eine allgemeine Geschäftsbedingung keine überraschende Klausel im Sinne des § 307 c I BGB ist, und zwar auch dann nicht, wenn die Vergütungsvereinbarung zuerst ein Zeithonorar regelt und im Anschluss daran, aber noch unter der gleichen Gliederungsnummer, das Mindesthonorar. Es bleibt zu hoffen, dass sich diese eher anwaltsfreundliche Linie in der Rechtsprechung zu Vergütungsvereinbarungen weiter durchsetzt.