Handy aus. Home-Button drücken. => Handy-OWi
Gespeichert von Carsten Krumm am
OWi-Sachen sind lustig. Einfache Lebenssachverhalte über die man gut streiten kann. Hier mal wieder so ein Fall: Der Betroffene hatte das Handy aus. Und wollte kontrollieren, ob es aus ist. Dafür drückte er den Home-Button. Das reichte für die OWi nach §§ 23 Abs. 1a, 49 StVO, 24 StVG:
Es ist obergerichtlich hinreichend geklärt, dass sowohl das Einschalten als auch das Ausschalten eines Mobiltelefones als Benutzung im Sinne des § 23 Abs. 1a StVO anzusehen sind. Auch bei dem Antippen des Home-Buttons des in der Hand gehaltenen Mobiltelefons, um dadurch zu kontrollieren, ob das Gerät ausgeschaltet ist, handelt es sich um eine solche Benutzung des Mobiltelefones.
OLG Hamm, Beschluss vom 29.12.2016 - 1 RBs 170/16, BeckRS 2016, 118730