Rotlichtverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften: Was ist mit der Gelblichtphase?
Gespeichert von Carsten Krumm am
3 Sekunden soll die Gelblichtphase innerorts sein. Dann kann man bei der üblicherweise angeordneten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h immer gut zum Stehen kommen, ohne dass ein Rotlichtverstoß zwingend ist. Aber: Was muss dazu eigentlich im Urteil stehen? "Nix" - meint das Kammergericht Berlin ganz richtig!
Jedenfalls bei einem innerhalb geschlossener Ortschaft begangenem Rotlichtverstoß sind Urteilsausführungen zur Dauer der Gelbphase, der zulässigen und vom Betroffenen eingehaltenen Geschwindigkeit sowie seines Abstands zur Ampel regelmäßig entbehrlich, weil hier grundsätzlich von einer nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und von einer Gelbphase von 3 Sekunden ausgegangen werden kann, was eine gefahrlose Bremsung ermöglicht.
KG Beschl. v. 28.12.2018 – 3 Ws (B) 304/18 – 122 Ss 139/18, BeckRS 2018, 35825