OLG Stuttgart: Call-Center Vertrag nichtig
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
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Mit Urteil vom 26.08.2008 (Az. 6 W 55/08) hat das OLG Stuttgart über die Rechtmäßigkeit eines Call-Center Vertrags entschieden. Ein Vertrag mit einem Call-Center sei demnach nach § 134 BGB nichtig, wenn gezielt Anrufe bei Verbrauchern erfolgen sollen, die vorher keine Einwilligung erteilt haben. In die Bewertung hat das Gericht mit einbezogen, dass der Vertrag einen systematischen Verstoß gegen § 7 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 1, § 3 UWG bezwecke.