Knüppelklasse für Anwälte im Kurzstreckenbereich
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Das OLG Frankfurt hat sich im Beschluss vom 11.02.2008- 6 W 207/07 näher mit dem Anwälten zustehenden Reisekomfort befasst. Danach sind Flugreisekosten in Höhe der Kosten für einen Flug in der Economy Class erstattungsfähig, wenn die Mehrkosten der Flugreise nicht außer Verhältnis zu den Kosten der Benutzung der Bahn (1. Klasse) stehen. Bei den Übernachtungskosten meint das OLG Frankfurt: 279 Euro ist zu teuer- 170 Euro müssen reichen (siehe hierzu auch näher Mayer/Kroiß-Ebert , RVG, 2. Aufl. 2006, VV Nr 7004 Rn 4ff. ).