Was darf`s denn noch sein?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Zunächst einmal möchte ich an dieser Stelle allen Bloglesern und ganz besonders den Lesern des Verkehrsblogs ruhige und besinnliche Feiertage wünschen und mich herzlich für die rege Teilnahme am Blog bedanken.
Rückblickend kann man ganz klar zwei Themen nennen, die die Blogleser besonders angesprochen und dementsprechend breiten Raum eingenommen haben: Polizeiliche Blutprobenanordnungen und Videomessungen. In beiden Fällen hatte ich zu Beginn das Wort "SENSATION" benutzt, was bei einzelnen Lesern auf deutliche Kritik gestoßen ist. Die Anzahl der Klicks - über 15.000 bei SENSATION! BVerfG: Geschwindigkeitsmessungen, Abstandsmessungen etc. mit Video und Film (und auch Foto?) sind verfassungswidrig - zeigt aber m.E. schon, dass meine Wortwahl hier nicht zu übertrieben war.
Im Laufe des Jahres sind zudem zahlreiche Tipps an mich herangetragen worden, die (so glaube ich jedenfalls) alle ihren Weg ins Blog gefunden haben. Danke also an alle "Hinweisgeber" und vor allem auch an diejenigen Leser die sich sogar "getraut" haben, einen Gastkommentar zu verfassen.
So würde ich mich sehr freuen, wenn im nächsten Jahr wieder "alle an Bord sind" und mir interessante Links, Themen oder gar Gastkommentare zumailen.
Vielleicht gibt es aber auch Kritik am Blog. Also: Melden Sie sich! Was darf`s noch sein?
(Nachträglicher) Hinweis für besorgte Leser: Der Beitrag ist natürlich "vorproduziert".