Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) ist nicht tariffähig
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Die Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste ist nicht tariffähig. Der entsprechende Beschluss des LAG Köln (vom 20.5.2009 - 9 TaBV 105/08, BeckRS 2009, 64528) ist jetzt rechtskräftig. Die GNBZ und der Arbeitgeberverband der Neuen Brief- und Zustelldienste e.V. (AGV-NBZ) hatten zwar zunächst Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht eingelegt (1 ABR 101/09), diese aber kurz vor dem für den 20.4.2010 anberaumten Termin zurückgenommen. Damit steht rechtskräftig fest, dass die GNBZ keine tariffähige Gewerkschaft ist und bei Abschluss des „Tarifvertrags“ zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen für Mehrwertbriefdienstleistungen mit dem AGV-NBZ und des „Tarifvertrags“ Mindestlohn mit dem Bundesverband der Kurier-, Express- und Postdienste e.V. im Dezember 2007 auch keine tariffähige Gewerkschaft war.
Das LAG Köln war zu der Überzeugung gelangt, dass es der GNBZ schon an der satzungsgemäßen Aufgabe fehle, die Interessen der Mitglieder in deren Eigenschaft als Arbeitnehmer wahrzunehmen. Außerdem besitze die GNBZ weder die erforderliche Gegnerunabhängigkeit noch die notwendige soziale Mächtigkeit; schließlich fehle ihr der nötige organisatorische Aufbau.