§ 15a RVG auch im schiedsrichterlichen Verfahren
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Wie sich aus dem Beschluss des OLG Stuttgart vom 16.04.2010 - 1 Sch 4/10 - ergibt, findet § 15a RVG auch im schiedsrichterlichen Verfahren nach § 36 RVG Anwendung. Diese Aussage ist zwar aus systematischen Gründen zwingend, verdient aber aufgrund der im Vorfeld dieser Vorschrift geführten Debatte, die akuell bezüglich des zeitlichen Anwendungsbereichs noch nicht völlig abgeebbt ist, gleichwohl Erwähnung.