Nicht so gut: Parken vor Garage des Nachbarn
Gespeichert von Carsten Krumm am
Na, das ist ja mal wieder ein Fall für die nächste Kaffeerunde: Das Amtsgericht München hat in einer am 30.08.2010 veröffentlichten Entscheidung (AG München, Urteil vom 22.12.2009 - 241 C 7703/09) klargestellt, dass das mehrfache Abstellen eines Pkw vor der Garagenzufahrt des Nachbarn eine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung darstellt und zu einer Klage auf Unterlassung berechtigt. Insbesondere könne sich der Parkende nicht darauf berufen, dass der Nachbar bei ihm klingeln und bitten könnte, das Auto wegzufahren.
Unterlassungsklagen in diesem Bereich dürften tatsächlich ja eher selten sein. Über Abschleppfälle in dem privaten Bereich haben wir im Blog aber schon häufiger berichtet, so etwa hier und hier.