Kein Thema: Trema ohne Trauma
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Die Eltern wollten ihr Kind Zoë nennen, mit 2 Pünktchen über dem e, was man übrigens Trema (Plural: Tremata) nennt (an der Stelle hätte ich bei Jauch den Telefonjoker zücken müssen).
Der Standesbeamte war nur zu einer Zoe (ohne Trema/Pünktchen) bereit.
AG und LG gaben den Eltern recht. Die Standesamtsaufsicht trieb die Sache bis zum OLG.
Auch hier hatte die Standesamtsaufsicht keinen Erfolg.
Das Recht auf freie, nur durch das Kindeswohl begrenzte Namenswahl der Eltern umfasst nach Auffassung des OLG München grundsätzlich auch das Recht, ausländische Vornamen (in lateinischen Buchstaben) zu wählen. Eine „Eindeutschung“ oder die Wahl einer etwa bestehenden entsprechenden deutschen Namensform kann nicht verlangt werden, wenn ausdrücklich die ausländische Namensform gewählt wird.
Eine Beeinträchtigung des Kindeswohls sei nicht ersichtlich. Es treffe zwar zu, dass die deutsche Sprache dieses diakritische Zeichen, das im hier gegebenen Zusammenhang die getrennte Aussprache von aufeinanderfolgenden Vokabeln kennzeichnet (Zo-e), nicht verwendet (die Umlautpunkte auf den deutschen Buchstaben ä, ö und ü haben eine andere Funktion). Wohl aber sei es auch im Deutschen nicht unüblich, ausländische Eigennamen, die mit Trema geschrieben werden, in dieser Schreibweise wiederzugeben (vgl. Zaïre; Citroën; Piëch). Weiter meint das OLG:
Es trifft im Übrigen nicht mehr zu, dass der Name, auch wenn er im Geburtenregister mit Trema eingetragen wird, im Personalausweis und Pass ohne Trema erscheint. Die Bundesdruckerei in Berlin ist heutzutage in der Lage, einen Namen korrekt mit Trema wiederzugeben. Schließlich stellt auch der Einwand, dass das Kind die Schreibweise seines Namens immer wieder wird erläutern müssen, kein durchgreifendes Gegenargument dar. Die dem Kind durch eine derartige Namenswahl möglicherweise zugemutete Erschwernis korrekter Namensführung im sozialen Umfeld hält sich im Rahmen der elterlichen Wahlfreiheit und überschreitet nicht die Grenze, jenseits der der Staat in Ausübung seines Wächteramtes für das Kindeswohl eingreifen dürfte und müsste.
OLG München v. 14.09.2010 - 31 Wx 124/10
Da fällt mir der gute alte Johnny Cash ein:
And he said: "Son, this world is rough
And if a man's gonna make it, he's gotta be tough
And I knew I wouldn't be there to help ya along.
So I give ya that name and I said goodbye
I knew you'd have to get tough or die
And it's the name that helped to make you strong."
He said: "Now you just fought one hell of a fight
And I know you hate me, and you got the right
To kill me now, and I wouldn't blame you if you do.
But ya ought to thank me, before I die,
For the gravel in ya guts and the spit in ya eye
Cause I'm the son-of-a peeep that named you "Sue.'"
I got all choked up and I threw down my gun
And I called him my pa, and he called me his son,
And I came away with a different point of view.
And I think about him, now and then,
Every time I try and every time I win,
And if I ever have a son, I think I'm gonna name him
Bill or George! Anything but Sue!