Zweigleisig
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Der Wachtmeister hat einen Stapel Neueingänge gebracht.
Ich schlage die erste Akte auf:
Ein Vater beantragt unter Hinweis auf die bekannte Entscheidung des BVerfG die elterliche Mitsorge für sein nichteheliches Kind. Gut, Termin zur Erörterung bestimmen und Beteiligte sowie Jugendamt laden.
Ich schlage die zweite Akte auf:
Derselbe Vater begehrt hier VKH für ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren betreffend dasselbe Kind.
Mhm, vielleicht sollte erst einmal die Vaterschaft geklärt werden, bevor wir uns weitere Gedanken über das Sorgerecht machen.