Bsirske und Lafontaine für Legalisierung des politischen Generalstreiks
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Der Streik als Mittel der politischen Auseinandersetzung ist in Deutschland nach bislang nahezu unangefochtener Meinung unzulässig. Der Streik muss - so die tradierte Sichtweise - auf ein tariflich regelbares Ziel ausgerichtet sein. Dies ist in der neueren Rechtsprechung des BAG, die zuletzt das Streikrecht der Gewerkschaften deutlich ausgeweitet hatte (vgl. BAG 19.6.2007, NZA 1055 zum Unterstützungsstreik und BAG 22.9.2009, NZA 2009, 1347 zum Flashmob), zwar nicht mehr so deutlich zum Ausdruck gebracht worden wie in früheren Entscheidungen, stellt aber immer noch einen Grundpfeiler der auf Art. 9 Abs. 3 GG basierenden Dogmatik des Arbeitskampfrechts dar. Diese Fesseln möchten führende Gewerkschaftler und Politiker der Linkspartei offensichtlich abstreifen. Den Anfang machte der Ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske im Hamburger Abendblatt vom 6.11.2010. „Ich finde, dass wir auch in Deutschland ein politisches Streikrecht brauchen. Das Verbot des politischen Streiks stammt von 1955. Jetzt haben wir eine vollkommen andere Situation“, hatte Bsirske gesagt. Er verwies auf den jüngsten Widerstand der Franzosen gegen die geplante Verlängerung der Lebensarbeitszeit: "Von der Protestkultur in Frankreich können wir uns eine Scheibe abschneiden.“ Prominente Unterstützung hat Bsirske vom saarländische Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Oskar Lafontaine, erhalten (Hamburger Abendblatt vom 8.11.2010). Lafontaine unterstützt die Gewerkschaftsforderung nach einem Recht auf politischen Generalstreik. "Das Recht auf politischen Streik ist europäische Normalität“, sagte Lafontaine dem Abendblatt. „Die Arbeitnehmer brauchen eine wirksame Möglichkeit, sich gegen den Abbau des Sozialstaats zur Wehr zu setzen“, ergänzte der ehemalige Parteichef der Linken.