Anrechnung der Geschäftsgebühr – noch immer kein Ende.....
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Die Nachwehen der unglückseligen Rechtsprechung des BGH in der Frage der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr und den Auswirkungen dieser Anrechnung auf das Kostenfestsetzungsverfahren beschäftigen die Rechtsprechung weiterhin. Der IX. Zivilsenat des BGH im Beschluss vom 24.03.2011- IX ZB 239/09 - und der IV. Zivilsenat im Beschluss vom 06.04.2011- IV ZB 4/11- haben jeweils nochmals betont, dass § 15a RVG die bereits bei seinem Erlass bestehende Gesetzeslage nur klargestellt habe und somit auch auf Altfälle anzuwenden ist. Es ist zu hoffen, dass sich in diese – zutreffende – Richtung auch alsbald die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit bewegen wird.