Neues Betäubungsmittel-haltiges Medikament zur Behandlung von ADHS zugelassen
Gespeichert von Dr. Jörn Patzak am
Seit dem 1.12.2011 ist in Deutschland das Dexamphetamin-haltige Betäubungsmittel Attentin® zugelassen. Es ist zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störungen (ADHS) bei Kindern und Jugendlichen ab sechs Jahren indiziert, wenn sich andere medikamentöse (z.B. Ritalin® ) und nicht-medikamentöse therapeutische Maßnahmen als unzureichend erwiesen. Bei Dexamphetamin handelt es sich um ein Betäubungsmittel der Anlage III zu § 1 Abs. 1 BtMG, das auf Betäubungsmittelrezept verschrieben werden kann. Dexamphetamin ist die rechtsdrehende Form des Amphetamins, die dreifach stärker zentral-stimulierend wirken soll. Für Erwachsene ist Attentin® nicht zugelassen.