Hoffnung für Verwaltungsrechtler -Anhebung des Auffangstreitwerts ?
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Der Bundesrat wird sich in seiner Sitzung am 12. Oktober 2012 mit dem Regierungsentwurf eines zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes befassen. Interessant sind die Empfehlungen der Bundesratsausschüsse. So wird unter anderem vorgeschlagen, den Auffangstreitwert in § 52 Abs. 2 GKG von 5000 auf 6000 € zu erhöhen. Als Grund für die Anhebung wird genannt, dass die Justiz in verwaltungsgerichtlichen und finanzgerichtlichen Verfahrens wichtige Leistungen erbringe, denen keine angemessenen Gegenleistungen in Form ausreichend hoher Gebühren gegenüberstünden. Verfahren der Verwaltungsgerichtsbarkeit seien in der Regel schwierig und aufwendig (BrDrs 517/1/12, 51f.). Für die anwaltliche Leistung in solchen Verfahren gelten aber diese Gesichtspunkte genauso!!!