Streit um Kündigung einer lesbischen Erzieherin beigelegt
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Im Juni hatte ich hier im BeckBlog über den Rechtsstreit einer Kindergärtnerin berichtet, der während der Elternzeit von ihrer Arbeitgeberin, der Kirchenstiftung im Landkreis Neu-Ulm, wegen ihrer sexuellen Ausrichtung gekündigt werden sollte. LegalTribuneOnline berichtet jetzt, dass die Parteien sich außergerichtlich geeinigt hätten und das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet werde. Wieso es überhaupt zu einem arbeitsgerichtlichen Streit kommen konnte (hatte die Kirche der Frau etwa trotz der ihr vom Verwaltungsgericht Augsburg versagten Genehmigung nach § 18 BEEG gekündigt? Oder war die Elternzeit inzwischen beendet und daher eine behördliche Zustimmung nicht mehr erforderlich?) wird nicht berichtet. Der Lesben- und Schwulenverband, so berichtet LTO, werte die Einigung für die Frau als vollen Erfolg: Nach 14-jähriger Tätigkeit habe sie eine sehr hohe Abfindung erhalten. In der Südwestpresse ist allerdings nur von der "Regelabfindung" die Rede, das wären (14 x 0,5 =) 7 Monatsgehälter.
Auf den Internetseiten des ArbG Augsburg, bei dessen auswärtiger Kammer in Neu-Ulm der Rechtsstreit anhängig war, findet sich leider keine Pressemitteilung.