Unterhalt und Hundehalt(ung)
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
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Die Aufwendungen für einen Hund können zum Unterhaltsbedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen gehören, sind aber in der Regel in der Unterhaltsquote des verfügbaren Einkommens enthalten.
OLG Düsseldorf NJW 1998, 616
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