Keine Übernachtung nur bei Kindeswohlgefährdung?
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Gemäß § 1684 IV 2 BGB darf eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, nur dann ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre.
Wenn nun das Gericht eine Umgangsregelung für ein 3-jähriges Kind ohne Übernachtung trifft, ist das dann eine den Umgang einschränkende Entscheidung, die eine Kindeswohlgefährdung voraussetzt?
Das OLG Saarbrücken meint nein:
Allerdings stimmt der - wenngleich von der Mutter nicht angegangene - rechtliche Ausgangspunkt des Familiengerichts, dass der Ausschluss von Übernachtungskontakten nur in Betracht komme, wenn die Voraussetzungen des § 1684 Abs. 4 S. 1 BGB vorlägen, die erforderten, dass dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gefährdungsgründen angezeigt wäre, nicht mit der höchstrichterlichen und Senatsrechtsprechung überein. Denn auch eine Umgangsregelung ohne Übernachtung hält sich jedenfalls solange noch im Rahmen des durch § 1684 Abs. 1 BGB dem Richter eröffneten Ausgestaltungsspielraums, wie dadurch nicht aufgrund großer Entfernung zwischen den Wohnorten des Umgangsberechtigten und des Kindes eine faktische Umgangseinschränkung entsteht (siehe explizit BVerfG FamRZ 2007, 105, dort Rz. 20 f.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 6. September 2012 - 6 UF 33/12 -), obschon auch bei geringer Distanz dieser Wohnorte der Ausschluss von Übernachtungen besonderer Rechtfertigung bedarf, weil Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil in der Regel dem Kindeswohl entsprechen. Denn sie sind grundsätzlich geeignet, die Beziehung des Kindes zum umgangsberechtigten Elternteil zu festigen und dazu beizutragen, dass dieser vom Kind nicht ausschließlich als „Sonntagselternteil“ erlebt wird.
In der Sache hat der Senat aber dem Vater Recht gegeben und es bei dem 3-jährigen Kind – wie schon das Amtsgericht - bei einem Umgang mit Übernachtung belassen. Das bloße Alter eines Kindes sei kein maßgebliches Kriterium, das für die Frage der Anordnung von Übernachtungskontakten herangezogen werden könne.
OLG Saarbrücken v. 23.01.2013 - 6 UF 20/13