Online-Kartellrecht
Gespeichert von Dr. Rolf Hempel am
Es ist mal wieder Zeit für einen Blog-Beitrag zum Kartellrecht. Heute soll es auf dieser Online-Meinungsplattform einmal um Online-Handelsplattformen und kartellrechtliche Fragen in diesem Zusammenhang gehen:
Hinzuweisen ist auf eine aktuelle Pressemitteilung des Bundeskartellamts. Das Bundeskartellamt verkündete heute, dass es eine Web-Befragung von 2.400 (!) Internet-Händlern gestartet habe. Es geht um die Nutzungsbedingungen für die Amazon-Handelsplattform. Das Bundeskartellamt möchte die Auswirkungen einer sog. Preisparitätsklausel überprüfen, derzufolge die Händler, die die Amazon-Handelsplattform für den Vertrieb eigener Produkte verwenden, ihre Produkte an anderer Stelle im Internet, also über konkurrierende Plattformen Dritter oder eigene Online-Angebote, nicht günstiger verkaufen dürfen.
Der Fall wirft spannende kartellrechtliche Fragen auf. Mit Spannung darf auch das Ergebnis der Marktbefragung abgewartet werden. Das Vorgehen belegt den mehr oder weniger schleichenden Wandel im deutschen Kartellrecht von einem "form-based approach" zu einem "effects-based approach".
Der Fall belegt auch einmal mehr, dass das Bundeskartellamt auch moderne Vertriebsformen durchaus im Fokus hat. Vor etwas mehr als einem Jahr hatte es sich die Best-Preis-Klausel des Online-Hotelreservierungsdiensts HSR vorgenommen (vgl. Pressemitteilung vom 10.02.2012). Doch nicht nur vertikale Wettbewerbsbeschränkungen spielen hier eine Rolle. Im August 2012 hatte das Bundeskartellamt gegen zwei Händler, die ihre Produkte u.a. über die Handelsplattform Ebay vertreiben, Bußgelder wegen horizontaler Preisabsprachen (Kartell) verhängt.