Verletzung der anwaltlichen Berufsfreiheit durch Streitwertfestsetzung auf der Grundlage des Auffangwerts
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Ein in der verwaltungsgerichtlichen und sozialgerichtlichen Rechtsprechung leider häufig festzustellender – vorschneller – Rückgriff auf den Auffangstreitwert bei der Streitwertfestsetzung in § 52 II GKG war Anlaß des Beschlusses des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 23.01.2013 – VerfGH 37/11 . Bei Möglichkeit der Bezifferung der Bedeutung der Sache stellt eine Streitwertfestsetzung auf der Grundlage des Auffangwerts eine Verletzung der Berufsfreiheit dar.