Zurückgestufter Hoffenheimer Fussballprofi Derdiyok unterliegt im Eilverfahren beim ArbG Mannheim (und siegt doch)
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Bei 1899 Hoffenheim sorgen Personalentscheidungen des Trainers für arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen. Es geht um einige Profifussballer - unter ihnen der Antragsteller, der Schweizer Nationalspieler Eren Derdiyok -, die vor Saisionbeginn von Trainer Markus Gisdol in die „Trainingsgruppe 2“ zurückgestuft worden sind. Derdiyok versucht nun auf dem Rechtsweg wieder in den Bundesliga-Kader zurückzukehren. Das Arbeitsgerichts Mannheim hat am 28.8.2013 den Antrag Derdiyoks zurückgewiesen, ihm durch einstweilige Verfügung mit sofortiger Wirkung die Teilnahme am Training der Bundesliga-Mannschaft zu gestatten. Zuvor waren Vergleichsverhandlungen gescheitert. Wie der Vorsitzende der Kammer, Vizepräsident des Arbeitsgerichts Lothar Jordan erläuterte, war der Antrag Derdiyoks zurückzuweisen, da die für das von ihm eingeleitete Eilverfahren erforderliche besondere Dringlichkeit nicht vorlag. Zum einen hatte der Schweizer Nationalspieler nach Trainingsaufnahme in der 2. Mannschaft zunächst fast 8 Wochen mit der Einleitung des Eilverfahrens zugewartet, zum anderen teilte die Kammer auch nicht seine Auffassung, dass er bei Abwarten einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren durch das vorübergehende Training mit der Trainingsgruppe 2 einen Verlust seiner fussballerischen Fähigkeiten zu befürchten habe. Allerdings ist das nur ein formaler Sieg für den Verein. Denn das Gericht machte deutlich, dass die TSG Hoffenheim sehr wohl gegen die Beschäftigungspflicht aus dem Arbeitsvertrag verstoße, indem sie Derdiyok der besonderen Trainingsgruppe 2 zuteilt, die nicht vom Cheftrainer betreut wird. Im Hauptsacheverfahren (Termin 12.9.2013) dürfte Derdiyok damit gute Chancen haben.