Referentenentwurf zur Frauenquote in Aufsichtsräten vorgelegt
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Ende vergangener Woche haben die Bundesministerien für Justiz und Verbraucherschutz sowie für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ihren abgestimmten Referentenentwurf zur Geschlechterquote an die übrigen Ministerien verschickt. Dieser sieht vor, dass von 2016 an bei den Wahlen zu den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen beide Geschlechter zu mindestens 30 Prozent Berücksichtigung finden müssen. Wird die Quote nicht erfüllt, sollen die Plätze unbesetzt bleiben. Zudem ist eine Berichtspflicht der Unternehmen vorgesehen, ob sie die Quote erreichen konnten oder, falls nicht, welche Gründe das verhinderten. Die Quote soll lediglich für die ab 1.1.2016 anstehenden Neuwahlen gelten, nicht für noch laufende Mandate.
In abgeschwächter Form betroffen sein sollen auch nicht börsennotierte Unternehmen, insbesondere GmbH's und eingetragene Genossenschaften. Sie werden zur Frauenförderung verpflichtet. Eine Mindestquote soll es für sie aber nicht geben. Der Entwurf geht davon aus, dass insgesamt etwa 3500 Unternehmen betroffen sein werden.
Der Gesetzentwurf strebt zudem die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung, in Bundesunternehmen und Gerichten an. Hierzu sieht er ein im Vergleich zur Privatwirtschaft weitgehend synchrones Vorgehen bei der Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen vor.
In einem Interview mit einer großen Sonntagszeitung äußerte der Justizminister: Bei der Quote werde es "keine Ausnahmen geben". "Bloße Scheinargumente, es gäbe nicht genug qualifizierte Frauen, lassen wir nicht gelten". Die Familienministerin ergänzte, es gehe dabei "um Macht, Einfluss und Geld für Frauen. Das gibt niemand freiwillig ab."