Das Faxunwesen
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Bei den Kommentaren zum „Tackerunwesen“ deutete es sich schon an. Es gibt ein weiteres Übel zu beklagen: Das Faxunwesen.
Jeder, aber wirklich jeder Schriftsatz wird „vorab per Fax“ an das Gericht geschickt. Wenn eine Frist einzuhalten ist, kann ich diese Vorgehensweise verstehen, aber sonst?
Beispiel: Ein „normaler“ Scheidungsantrag (keine Härtefallscheidung, keine besondere Eilbedürftigkeit zu erkennen) geht vorab per Fax ein. Ein Tag später kommt dann das Original. Wofür ist das gut? Bestehen da zarte Bande zwischen dem Anwalt und dem Papierlieferanten der Justiz?
Noch unverständlicher wird das Ganze, wenn weder dem Fax noch dem Original die Heiratsurkunde beigefügt war (§ 133 II FamFG) und der Gerichtskostenvorschuss erst nach Mahnung gezahlt wird.