Wirtschaftliche Identität bei Annahmeverzugsvergütung
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Dass nicht immer eine wirtschaftliche Identität zwischen dem Bestandsstreit und der Klage auf Zahlung von Annahmeverzugsvergütung vorliegt, zeigt der Beschluss des LAG Nürnberg vom 2.7.2015 – 4 Ta 60/15. Nach dem LAG Nürnberg liegt keine wirtschaftliche Identität dann vor, wenn der Erfolg der Zahlungsklage nicht alleine vom Ausgang des Bestandsstreits abhängt, sondern noch weitere Anspruchsvoraussetzungen zwischen den Parteien im Streit stehen. Im konkreten Fall ging es um eine angebliche fehlende Leistungswilligkeit wegen aufgenommener Konkurrenztätigkeit.