Beauftragung eines Rechtsanwalts auch in einfach gelagerten Fällen bei Schuldnerverzug zweckmäßig und erforderlich
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Dass dann, wenn der Schuldner in Zahlungsverzug, auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich anzusehen ist, hat der BGH im Urteil vom 17.09.2015 – IX ZR 280/14, ausgesprochen. Der BGH hat auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Regelfall der Mandant nicht verpflichtet ist, den Auftrag auf ein Schreiben einfacher Art zu beschränken.