Keine Geschäftsgebühr für nur die Beratung vorbereitende Akteneinsicht
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Ob auch schon eine Beratung nur vorbereitende Akteneinsicht zur Entstehung der Geschäftsgebühr nach VV 2503 RVG führt, war Gegenstand der Entscheidung des OLG Bamberg vom 08.02.2016 – 4 W 120/15. Nach dem OLG Bamberg deckt die Beratungsgebühr gemäß VV 2501 RVG sämtliche mit der Beratung zusammenhängenden Tätigkeiten und damit auch eine vorbereitende Akteneinsicht ab. Eine vorbereitende Akteneinsicht durch den Anwalt führt daher nicht zur Entstehung der Geschäftsgebühr nach VV 2503 RVG, wenn die Akteneinsicht ausschließlich zur Beratung dient und es zum Betreiben eines Geschäfts, also zu einer über die Beratung hinausgehenden Tätigkeit, nicht kommt.