Lesetipp: Quarch zum bedeutenden Schaden nach Unfallflucht
Gespeichert von Carsten Krumm am
Mal wieder ein Lesetipp. Diesmal ein Aufsatz von (meinem geschätzen Mitherausgeber/Mitautor des Kommentars Gesamtes Verkehrsrecht) Matthias Quarch. Quarch hat sich einmal grundsätzlich mit dem "bedeutenden Schaden" i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB befasst. Den Beitrag findet man "für lau" hier im ACE-Verkehrsjurist 2/2016.