Rechengrößen im Versorgungsausgleich 2017
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 18,7 % des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 76.200 €/jährlich (West; Ost: 68.400 €).
Die Beiträge werden in Entgeltpunkte (EP) umgerechnet. 1,0 Entgeltpunkte erhält, wer genau den Jahresdurchschnittsverdient getroffen hat. Der Jahresdurchschnittsverdienst beträgt
2017 37.103 € (vorläufig)
Am Ende des Erwerbslebens werden die Entgeltpunkte addiert und mit dem aktuellen Rentenwert multipliziert. Die Rentenwerte betragen ab 01.07.2016
1 EP (West) = 30,45 €
1 EP (Ost) = 28,66 €
„Eckrentner“: 45 Jahre Arbeit = 45 Entgeltpunkte (West); Zugangsfaktor 1,0 = 1.370,25 € Rente
Im Jahr 2017 „kostet“ 1 EP 6.781,9290 €.
Bei der Einzahlung von Beiträgen, Deckungskapitalen u.ä. (z.B. bei der externen Teilung nach § 14 VersAusglG) gilt für die Umrechnung in EP der Faktor 0,0001474507 (1: 6.781,929)
Die Einzahlung von 1.000 € in die gesetzliche RV führt also zur Gutschrift von 0,1474 EP, was bei einem Rentenwert von 30,45 € (West) einer lebenslänglichen monatlichen Rente von 4,49 € entspricht.
Umgekehrt: Um 1 € Rente zu bekommen bedarf es 0,0328 EP. Diese „kosten“ (0,0328 x 6.781,929) rund 227,86 €.
Die monatliche Bezugsgröße nach § 18 I SGB IV beträgt ab 01.01.2017 2.975 € monatlich.
Der Grenzwert für das Verlangen nach externer Teilung (§ 14 II VersAusglG) beträgt demgemäß hinsichtlich des Ausgleichswertes bei einem Rentenbetrag 59,50 € (2% von 2.975) bei einem Kapitalwert 7.140 € (240% von 2.975)
Die Bagatellgrenze (§ 18 VersAusglG) ist bei einem Ausgleichswert erreicht bei einer Rente mit 29,75 € (1% von 2.975) bei einem Kapitalwert mit 3.570 € (120% von 2.975).
Um eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten, müssen 60 Monate Wartezeit erfüllt sein. Wartezeitmonate können auch durch Anrechte aus dem VA erfüllt werden, dabei gilt gemäß § 52 SGB VI die Formel:
Entgeltpunkte geteilt durch 0,0313 = Wartezeitmonate (höchstens aber Anzahl der Ehemonate)