Kopftuch runter!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Klar - das Kopftuch musste es natürlich auch mal wieder ins Blog schaffen. So die ganz große Praxisrelevanz hat das Kopftuch auf der Richterbank oder bei der Staatsanwaltschaft wohl nicht. Auch nicht, wenn Referendare dort sitzen. In Beck-Aktuell findet sich aber gerade eine Entscheidung, die sich mit der Problematik auseinandersetzt. Der VGH Kassel musste sich nämlich im einstweiligen Rechtsschutz mit dem Kopftuch der Referendarin befassen. Zusammenfassung:
Rechtsreferendarinnen islamischen Glaubens dürfen kein Kopftuch tragen, wenn sie auf der Richterbank sitzen, Sitzungen leiten und/oder Beweisaufnahmen durchführen, Sitzungsvertretungen für die Staatsanwaltschaft übernehmen oder während der Verwaltungsstation Anhörungsausschusssitzungen leiten. Dies hat der Verwaltungsgerichtshof Kassel mit Beschluss vom 23.05.2017 in einem Eilverfahren entschieden und die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben. Das staatliche Neutralitätsgebot rechtfertige ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen bei Tätigkeiten, bei denen sie die Justiz oder den Staat repräsentierten.
VGH Kassel , Beschluss vom 23.05.2017 - 1 B 1056/17
hier der Link zur Newsmeldung: http://rsw.beck.de/aktuell/meldung/vgh-kassel-rechtsreferendarinnen-duer...
Gut zu wissen! Falls es doch mal vorkommt....