Der Anwalt muss sich nicht verbiegen
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Welche Konsequenzen es für den anwaltlichen Vergütungsanspruch hat, wenn der Anwalt den - sachwidrigen - Anweisungen seines Mandanten nicht folgt, hat den BGH im Urteil vom 16.02.2017 - IX ZR 165/16 beschäftigt. So hat sich der BGH auf den Standpunkt gestellt, dass, wenn der Revisionsanwalt nach Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde das Mandat kündigt, weil er dem Rechtsmittel aufgrund einer inhaltlich zutreffenden Begutachtung keine Erfolgsaussichten bemisst und darum die von dem Mandanten gewünschte Begründung und Durchführung der Nichtzulassungsbeschwerde ablehnt, er seinen Vergütungsanspruch gegen den Mandanten nicht verliert. Denn wenn der Prozessbevollmächtigte nach gründlicher Prüfung die der Sach- und Rechtslage entsprechende Überzeugung der Aussichtslosigkeit eines Rechtsmittels gewinnt, bringe ihn das Beharren des Mandanten auf Durchführung des Verfahrens in einen unauflöslichen Konflikt, weil die Befolgung der Weisung mit seiner Stellung als Organ der Rechtspflege unvereinbar ist. Der Anwalt sei nicht gehalten, einer Weisung des Mandanten zu folgen, die seinem wohl durchdachten Rat widerspreche und mit wirtschaftlichen Nachteilen für die vertretene Partei verbunden ist.