Das neue Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
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Heute ist das neue UVG in Kraft getreten.
Unterhaltsvorschuss wird ab jetzt bis zur Vollendung des 18.Lebnensjahres gezahlt. Die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten ist entfallen.
Gezahlt werden
bis zum 6. Geburtstag 150 €
bis zum 12. Geburstag 201 €
bis zum 18.Geburtstag 268 €