Bremsen Sie auch schon mal für eine Taube?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Ja, auch ich weiche manchmal aus, wenn ein kleineres Tier auf der Fahrbahn ist. Mist aber, wenn es durch solche Fahrmanöver zu einem Unfall kommt. So in einem Falle, in dem der Fahrer für eine Taube bremste. Das war zwar nett....aber eben nicht ok!
1. Das Bremsen für eine Taube unmittelbar nach dem Anfahren an einer Ampel erfolgt nicht ohne zwingenden Grund und stellt keinen Verstoß gegen § 4 Abs. 1, S. 2 StVO dar.
2. Allein weil es sich bei einer Taube um ein Kleintier handelt, kann nicht verlangt werden, das Tier zu überfahren.
3. Das Töten eines Wirbeltiers stellt nach §§ 4 Abs. 1, 18 Abs. 1 Nr. 5 TierSchG grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar. Art. 20a GG ist bei der Anwendung der Vorschriften der StVO zu berücksichtigen.
4. Der Auffahrende hat allein für den Schaden aufzukommen (a.A: AG Solingen ZfS 2003, 539).
AG Dortmund Urt. v. 10.7.2018 – 425 C 2383/18, BeckRS 2018, 14721