Zuschrift von Blogleser Dr. Frank Bokelmann:
Gespeichert von Carsten Krumm am
Ich muss es zugeben. Die Radfahrer kommen hier im Blog etwas kurz. Da freue ich mich umso mehr, wenn Blogleser Dr. Frank Bokelmann, der sich in den letzten Jahren immer einmal wieder mit Themenvorschlägen an mich gewandt hat, mich auf ein etwas abseitiges, aber trotzdem wichtiges Thema hinweist. Es geht dabei natürich um Radfahrer und die Frage, wie diese zu überholen sind. Herr Dr. Bokelmann hat mir folgendes geschrieben - und darin auch ein Rechtsgutachten verlinkt. Schauen Sie mal (rein):
Hallo Herr Krumm,
die Veröffentlichung dürfte einigen Ärger verursachen, weil etwas eigentlich Selbstverständliches mit allerdings großen Folgen ausgesprochen wurde : Radfahrer müssen auch auf Schutzstreifen und Radfahrstreifen mit mindestens 1,50 Meter seitlichem Abstand überholt werden.
https://udv.de/de/file/11147/download?token=PXsQ1eAp
Eigentlich klar, weil die Physik des Radfahrens sich durch einen Streifen auf der Fahrbahn sind nicht ändert. Trotzdem könnte dieses Rechtsgutachten umstritten sein wie sonst nur Urteil in spektakulären Indizienprozessen, weil die Folgen in Großstädten immens sind. Entsprechend ging es in der Presse und Leserkommentaren in Hamburg und Berlin heute schon hoch her. Und da kommt sicher noch mehr, weil es die Verkehrspolitiker offenbar kalt erwischt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Bokelmann