Die gute Nachricht für den Verjährungsfan! Keine Rechtsbeugung! Freispruch!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Schon ein sehr befremdlicher Sachverhalt, der sich aus dem Urteil des LG Rostock bzw. dem Bericht bei Spiegel Online entnehmen lässt: Ein Amtsrichter, der 2 mal pro Woche nur 2 Stunden OWis terminiert und hunderte Verfahren verjähren lässt - der schon einmal ein Verfahren wegen Rechtsbeugung am Hals hatte ...und auch eines wegen Beleidigung - Kollegen, die das offenbar alles sehenden Auges hinnahmen - Kollegen, die wohl früher meinten, ihn entlasten zu müssen, das dann aber später nicht mehr taten und ihm dann offenbar ein volles Pensum OWi-Sachen gaben und damit wohl das, was vermeintlich am wertlosesten im Gericht war. Wie schon geschrieben: Alles sehr merkwürdig. Jedenfalls hat dann wohl die StA plötzlich nach hunderten OWi-Verjährungen festgestellt, dass Rechtsbeugung vorliegen könne. Klar - daran kann man schon mal denken. Also gab es eine Anklage. Und was meinte das LG Rostock dazu? "Objektiv Rechtsbeugung - aber trotzdem keine Verurteilung. Der Dienstherr hätte sich kümmern müssen!" Sehr richterfreundlich....und hoffentlich auch richtig. Ich wette, da gibt es eine Revision.
Der Dienstherr hat den Richter dann immerhin in den wohlverdienten Ruhestand geschickt. Beruhigend für alle OWi-Richterinnen und -Richter!