Streitwert bei nacheinander geltendgemachter Ansprüche im selben Verfahren
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Das OLG Dresden hat sich im Beschluss vom 4.8.2021 -22 W 169/21- mit der Frage befasst, welcher Streitwert festzusetzen ist, wenn im selben Verfahren nacheinander verschiedene Ansprüche geltend gemacht werden. Nach dem OLG Dresden beschränkt sich das wirtschaftliche Interesse der klagenden Partei bei der Auswechslung des Streitgegenstandes nicht auf die Bescheidung des zuletzt gestellten Antrags, vielmehr sind die Werte sämtlicher jemals ins Verfahren eingeführter Anträge zu berücksichtigen, so dass die Streitwerte von nacheinander geltend gemachter Ansprüche im selben Verfahren zusammenzurechnen sind.