Auch Gebühren eines nach Inkrafttreten einer Gebührenerhöhung beauftragten neuen Rechtsanwalts erstattungsfähig
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Mit der Frage, ob nach einem Anwaltswechsel, der nach einer Erhöhung der anwaltlichen Gebühren erfolgt, und wenn nur die Erstattung der Gebühren des neuen Anwalts beantragt wird, auch die höheren Gebühren des neuen Anwalts festzusetzen sind, hat sich das VG Magdeburg im Beschluss vom 11.03. 2022 - 3 E 17/22 MD befasst. Es kam zu dem zutreffenden Ergebnis, dass ein Fall des § 91 II 2 ZPO nicht vorliegt, da nicht nicht Kosten für mehrere Anwälte verlangt werden.