Buschmanns Kompromissvorschlag: Nur Tonaufzeichnung des HVT und längere Zeit zur Umsetzung
Gespeichert von Carsten Krumm am
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Die audiovisuelle Dokumentation der Hauptverhandlung treibt derzeit die Rechtspolitik und die Berufsverbände vor allem der Richter*innen und Staatsanwält*innen um. Als "Amtsrichter" werde ich voraussichtlich nicht mit dieser geplanten Dokumentationspflicht der Hauptverhandlung konfrontiert werden. Dafür bin ich dem Gesetzgeber sehr dankbar. Nach Kritik aus der Praxis vor allem am Tempo und der Videodokumentation hat Bundesjustizminister Buschmann nun einen Kompromiss vorgeschlagen: Audiodokumentation ja. Videodokumentation nein. Mehr Zeit für die Umsetzung. Klingt mir alles recht nachvollziehbar. Hier bei Beck-Aktuell die entsprechende Meldung dazu.