Prozesskostenhilfe auch für einen Antrag auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte im laufenden Kündigungsschutzprozess
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Das LAG Baden-Württemberg hat im Beschluss vom 28.8.2023 – 15 Ta 9/23 - den zutreffenden Standpunkt eingenommen, dass eine nicht bemittelte Partei in der Regel im Rahmen eines Kündigungsprozesses auch einen Antrag auf Entfernung einer Abmahnung aus ihrer Personalakte stellen kann, ohne dass ihr dieses Prozessverhalten als mutwillig angelastet und ihr deshalb für diesen Antrag die Prozesskostenhilfe mit der Begründung versagt werden darf, sie hätte erst den Ausgang des Kündigungsprozesses abwarten müssen. Es gebe keinen Erfahrungssatz, dass Arbeitgeber im Normalfall nach einem von ihnen verlorenen Kündigungsprozesses Abmahnungen aus der Personalakte des Arbeitnehmers freiwillig entfernen würden.