Zivilrecht: Haftungsquote > Falsch fahrender Radfahrer / PKW aus Grundstückseinfahrt
Gespeichert von Carsten Krumm am
Das LG Hamburg hatte einen Fall zu behandeln, in dem es zu einem Unfall zwischen einem PKW kam, der aus einer schlecht einsehbaren Grundstückseinfahrt fuhr und einem Radfahrer, der verbotwidrig und defekter Bremse auf einem an der Ausfahrt vorbeiführenden Gehweg fuhr. 30/70 ist die Quote, so das LG Hamburg:
Kollidiert ein aus einer schlecht einsehbaren Grundstücksausfahrt herausfahrender Pkw mit einem Radfahrer, der verbotswidrig den Gehweg mit 10 km/h befährt und dessen Hinterradbremse defekt ist, ist eine Haftungsverteilung von 30% zu 70% zulasten des Fahrradfahrers angemessen, wenn dem Autofahrer kein Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten aus § 10 StVO anzulasten ist.
LG Hamburg, Urteil vom 01.09.2023 - 306 S 35/22, BeckRS 2023, 23356